AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand Januar 2012)
Mit Eingang der Anmeldung kommt der Vertrag über den Tanzunterricht bindend zustande.

Zwischen der Tanzschule und dem Tanzschüler ist ein Vertrag über die Durchführung einer konkreten Kursstufe zustande gekommen. Einen Anspruch auf die Durchführung eines konkreten Kurses zu einer konkreten Zeit bei einem konkreten Tanzlehrer besteht nicht. Die Tanzschule ist jedoch bemüht, die angegebenen Wunschtermine zu berücksichtigen.

Ein Widerrufs- und Rücktrittsrecht im Sinne des § 312 d BGB besteht nach § §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

Die Anmeldung von Minderjährigen erfolgt im Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Jeder Unterzeichner ist Gesamtschuldner für die Kursgebühr beider Teilnehmer.

Die Kursgebühr ist zur ersten Unterrichtsstunde zu zahlen. Rabatte, Gutschein oder sonstige Vergünstigungen können nur gewährt werden, wenn die dafür angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte dieses nicht der Fall sein, gilt die Anmeldung als zur regulären Gebühr vorgenommen.

Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht oder die Abmeldung vor Kursbeginn befreit nicht von der Vergütungspflicht.

Die angegebenen Unterrichtszeiten können nach einvernehmlicher Absprache geändert werden.

Bei einer zu geringen Beteiligung an einem Kurs von unter acht Personen kann die Tanzschule vom Vertrag zurücktreten. Sie wird die Tanzschüler über den Rücktritt umgehend informieren.

Die Tanzschule kann bei Singleanmeldungen, bei denen kein Tanzpartner vermittelt werden konnte, vom Vertrag zurück treten.

Die aktuell gültige Hausordnung wird ausdrücklich anerkannt und ist Bestandteil dieses Vertrages.
Verstöße oder Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen oder die Hausordnung können zum Ausschluss aus dem Tanzkurs führen, ohne dass ein Honorarerstattungsanspruch besteht.

Bei Erkrankung des Tanzlehrers oder anderen Ereignissen, welche die Tanzschule nicht zu vertreten hat, ist die Verschiebung von Folgekurse bis zu zwei Wochen zugelassen. Ein Rücktrittsrecht des Tanzschülers besteht in diesem Fall nicht. Ein Rücktrittsanspruch wegen Tanzlehrerwechsel besteht nicht.

Für den Fall eines durch die Tanzschule zu verantwortenden Ausfall des Unterrichts wird dieser durch zusätzlich angebotene Termine ausgeglichen.

Die Tanzschule ist in der Gestaltung ihres Unterrichts in künstlerischer Hinsicht frei.

Alle geistigen Schöpfungen der Tanzlehrer wie Choreographien und Schrittkombinationen genießen im Rahmen des Urhebergesetzes Schutz. Der Gebrauch ist nur im privaten Bereich gestattet.

Sämtliche Vereinbarungen, die den vorliegenden Vertrag verändern, ergänzen oder konkretisieren, sowie andere Absprachen bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB (z.B. e-Mail, Telefax).

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