AGBs Clubs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Clubs

Allgemeine Vertragsbedingungen der Traumtänzer Tanzsport gGmbH

(Stand 01. November 2022)

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Veranstaltungsorte der Traumtänzer Tanzsport gGmbH in der Bundesrepublik Deutschland.

Mit Abgabe oder Übersendung der Anmeldung kommt es zum Vertragsabschluss. Ein Widerrufs- und Rücktrittsrecht im Sinne des § 312 d BGB besteht nach § §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Die Anmeldung von Minderjährigen erfolgt im Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und ist von diesen zusätzlich zu unterschreiben. Der Vertrag ist nicht übertragbar.

Die Mitgliedschaft wird mit einer vom Kunden ausgewählten, festen Erstlaufzeit abgeschlossen (1 Jahr, 6 Monate, 3 Monate oder 1 Monat). Anschließend verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Ausreichend hierfür ist eine E-Mail an mail@traumtaenzer.de. 

Der Teilnehmer ist berechtigt, einen Club seiner Wahl einmal wöchentlich zu besuchen, zu dem er angemeldet ist. 

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 20,00 €. Sie entfällt, wenn im Anschluss an einen Kurs in die Gruppe gewechselt wird.

Die aktuellen Mitgliedsbeiträge sind in den jeweiligen aktuellen Programmheften und auf den Anmeldungsformularen aufgeführt. 

Der Beitrag ist monatlich im Voraus in der Regel per Lastschrift zu begleichen.

Bei monatlicher Bar- oder Kartenzahlung vor Ort erheben wir aufgrund der vermehrten Verwaltungs-, Buchungsposten- und Personalaufwands eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 4,00 € pro Zahlung.

Bei erfolglosem Lastschrifteinzug trägt das Mitglied die von den Bankinstituten erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Rücklastschrift hierfür.

Soweit sich der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug befindet und Mahnungen versendet werden, berechnen wir für jede einzelne Mahnung eine Bearbeitungs- und Mahngebühr in Höhe von 5,00 €.

Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden befreit nicht von der Vergütungspflicht.
Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme in ausgebuchten Gruppen.

Alle Clubs sind für Singles. Die Tanzschule ist nicht verpflichtet für Teilnehmer, die als Single angemeldet sind, einen Tanzpartner zur Verfügung zu stellen. Die Tanzschule kann unverbindlich behilflich sein. Das Nichterscheinen oder das tänzerische Können des Tanzpartners befreit nicht vom Monatsbeitrag und stellt kein außerordentliches Kündigungsrecht dar.

Der ausgewiesene Monatsbeitrag entspricht 1/12 des Jahresbeitrags. Wir garantieren mindestens 36 Unterrichtseinheiten im Vertragsjahr, aber meistens werden mehr Termine im Jahr angeboten. Das jeweilige, individuelle Vertragsjahr beginnt mit dem Tag des Beginns der Mitgliedschaft. Bei Laufzeiten von weniger als 12 Monaten sind die Unterrichtswochen anteilig gerechnet.

Unterrichtsfrei sind alle gesetzlichen Feiertage des Landes Berlin. In den Schulferien des Landes Berlins wird ein Ferienprogramm angeboten. In den Oster- und Weihnachtsschulferien des Landes Berlins ist jeweils eine festgelegte Woche unterrichtsfrei. In den Monaten Juli und August wird für ein Sommerprogramm angeboten. Die Unterrichtspausen, Ferien- und Sommerprogramme werden vom Teilnehmer ausdrücklich anerkannt.

Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme am Tanzunterricht mindestens zwei Monate nicht möglich ist, kann auf Antrag eine gesonderte passive Mitgliedschaft vereinbart werden. Die passive Mitgliedschaft kann ab Vorlage (Eingangsdatum maßgeblich) eines ärztlichen Attestes und nur für volle Monate beantragt werden. Der passive monatliche Beitrag beträgt 5,00 €. Kommt es während oder nach der passiven Mitgliedschaft zu einer Kündigung, verlängert sich die reguläre Laufzeit um die Anzahl der ruhend gestellten Monate, maximal jedoch um die Dauer einer Vertragslaufzeit. Eine rückwirkende Einrichtung einer beitragsfreien Mitgliedschaft sowie die rückwirkende Erstattung von Beiträgen sind ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Berufs- oder Geschäftsreisen, Urlaub, fehlende Kinderbetreuung oder ähnliche Gründe nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen sind.

Bei einer zu geringen Beteiligung in einer Gruppe von unter acht Personen/Paaren kann die Tanzschule vom Vertrag zurücktreten. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (Erkrankung von Tanzlehrenden, höhere Gewalt usw.) können Clubs zusammengelegt, abgebrochen oder auf andere Wochentage oder Uhrzeiten verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn die Lehrperson oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Clubs seitens der Tanzschule erfolgt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson besteht nicht. Ein Rücktrittsrecht oder Kündigungsanspruch wegen Tanzlehrer- oder Tanzsaalwechsel besteht nicht.

Im Falle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Epidemien, Pandemien, sonstige höhere Gewalt) und im Falle einer nicht verschuldeten, behördlichen Schließung wird der Beitrag angepasst, wenn die geschuldeten 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr nicht erreicht werden können.

Die angegebenen Unterrichtszeiten können nach einvernehmlicher Absprache geändert werden. Der Unterricht findet in geschlossenen Gruppen statt. Der Aufenthalt im Unterrichtsraum ist ausschließlich den Teilnehmern vorbehalten.

Die Tanzschule ist in der Gestaltung ihres Unterrichts in künstlerischer Hinsicht frei.

Alle geistigen Schöpfungen der Tanzlehrer wie Choreografien und Schrittkombinationen genießen im Rahmen des Urhebergesetzes Schutz. Der Gebrauch ist nur im privaten Bereich gestattet.

Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen ist in der Tanzschule nicht erlaubt.

Die aktuell gültige Hausordnung wird ausdrücklich anerkannt und ist Bestandteil dieses Vertrages.

Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen diese Bedingungen oder die Hausordnung können zum Ausschluss aus der Gruppe führen, ohne dass ein Honorarerstattungsanspruch des Betroffenen besteht.

Sämtliche Vereinbarungen, die den vorliegenden Vertrag verändern, ergänzen oder konkretisieren, sowie andere Absprachen bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB (z.B. E-Mail, Telefax).

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