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Hausordnung (Stand 1. August 2010)

Bitte behandeln Sie unsere Einrichtung sorgfältig. Wir möchten für Sie alles in Ordnung halten.

Die Tanzschulen sind voll konzessioniert, es können dort Getränke gekauft werden. Aus diesem Grunde ist es wie in anderen Gastronomiebetrieben nicht gestattet, Getränke und Speisen mitzubringen und in den Räumen zu verzehren.
Eine besondere Kleidung ist in unseren Unterrichtsstunden nicht erforderlich. Bei Tanzveranstaltungen bitten wir um gepflegtes Erscheinen. Separate, saubere Schuhe sind für die Teilnahme an Kursen, Gruppen und Veranstaltungen erforderlich.
Die Nutzung der Garderobe ist zu den Kursen unentgeltlich. Die Garderoben befinden sich außerhalb der Tanzsäle. Für eventuell beschädigte oder abhanden gekommene Wertgegenstände und Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Zu den Tanzveranstaltungen sind Garderobe und Taschen abzugeben.

Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört werden und ein ordnungsgemäßer Ablauf des Unterrichts gewährleistet ist. Während des Unterrichts sind Mobiltelefone abzuschalten.

Jeder Teilnehmer haftet für von ihm verursachte Schäden und Verschmutzungen an Sachen und Räumen der Tanzschule selbst. Die Verwendung von mitgebrachten Parkettstumpfmitteln ist verboten. Bitte hinterlassen Sie das WC so, wie Sie es selber vorfinden möchten.

Tanzschuhe sind nur an den dafür vorgesehenen Boxen zu säubern oder aufzurauen.

Die Tanzschulen können aus Sicherheitsgründen innen mit Video-Kameras überwacht und die Vorgänge mit Recordern aufgezeichnet werden. Die Teilnehmer erklären sich hiermit sowie mit einer Verwertung der Aufnahmen bei eventuell auftretenden Schadensereignissen ausdrücklich einverstanden.

Bei grobem Fehlverhalten und beabsichtigter Störung des Unterrichts oder einer Tanzveranstaltung durch einen Teilnehmer wird dieser ausgeschlossen. Die bereits entrichtete Gebühr wird nicht zurückerstattet.

Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung führen zum Ausschluss aus dem Tanzkurs bzw. -gruppen oder der Tanzveranstaltung, ohne dass ein Erstattungsanspruch des Betroffenen für Honorar oder Eintritt besteht.



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